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Pauer/Donner/Wedenig

Abweichungen von Bebauungsvorschriften

Praxiskommentar zur Neufassung des § 69 WBO

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1922-4

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Abweichungen von Bebauungsvorschriften (1. Auflage)

10.5. S. 178Beispiel 5 - Errichtung eines Zubaues – Überschreitung der zulässigen Gebäudehöhe

Vorschrift des Plandokumentes:

Bauklasse IV, zulässige Gebäudehöhe 21 m.

Beschreibung der Abweichung:

Bei einer bestehenden Wohnhausanlage soll ein Aufschließungsgang für Wohnungen, der im obersten Geschoss an der Straßenfront situiert ist und im Freien liegt, mit einer Stahl-Glas-Konstruktion überdacht werden. Damit wird die zulässige Gebäudehöhe von 21 m im Ausmaß von zwei Drittel der Länge der Straßenfront um 2,15 m überschritten.

Anführung des positiven Effektes nach § 69 Abs 2 WBO:

Die Abweichung bewirkt eine zweckmäßigere und zeitgemäße Nutzung von Bauwerken (§ 69 Abs 2 Z 2 WBO).

Nachweis des positiven Effektes der Abweichung:

Das Glasdach dient als Witterungsschutz des Aufschließungsganges. Dies trägt zu einer Qualitätssteigerung bei, da die betroffenen Wohnungen damit witterungsgeschützt zugänglich sind. Bei schlechten Witterungsverhältnissen bedeutet dies einen besonderen Komfortgewinn und erleichtert die Nutzung der betroffenen Wohnungen. Die Anbringung eines Witterungsschutzes bei Aufschließungs- bzw Verbindungsgängen von Wohnungen entspricht den aktuellen Anforderungen an Wohngebäude.

Dieser...

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