Abweichungen von Bebauungsvorschriften
1. Aufl. 2012
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1. S. 13Einleitung
Während der § 69 aF WBO generell taxativ aufgezählte (unwesentliche) Abweichungen von Bebauungsvorschriften behandelte, ohne Unterschied, ob es sich dabei um gesetzlich verankerte Bebauungsvorschriften handelte oder solche erst durch den Flächenwidmungs- und Bebauungsplan erfolgten, wird im neuen System strukturell zwischen diesen Kategorien unterschieden:
Der neue § 69 WBO umfasst nur mehr Abweichungen von Vorschriften des Bebauungsplanes – diese jedoch ohne Einschränkung auf bestimmte Tatbestände -, wohingegen Abweichungen von gesetzlichen Bebauungsvorschriften – systematisch richtig – bei den jeweiligen Gesetzesbestimmungen verankert wurden.
Während daher zB Ausnahmen vom Verbot der Verwendung einer Wohnung für andere als Wohnzwecke in Wohnzonen gemäß § 7a WBO nach der alten Rechtslage in § 69 Abs 1 lit k iVm Abs 7 WBO behandelt wurden, finden sich diese Regelungen nunmehr direkt in § 7a WBO – als neuer Abs 5. Damit wird einerseits das Verständnis der jeweiligen Regelungen in ihrem Gesamtzusammenhang gestärkt, andererseits aber auch der strukturelle Unterschied zwischen gesetzlichen Bebauungsvorschriften und Vorschriften des Bebauungsplanes deutlich gemacht: Bei gese...