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ZWF 4, Juli 2022, Seite 159

Entfall des Qualifikationstatbestands der gewerbsmäßigen Tatbegehung während des Beschwerdeverfahrens

§ 4 Abs 2 FinStrG

Der Beschwerde des Beschuldigten wird teilweise stattgegeben und das in seinem Ausspruch über Schuld und Verfahrenskosten unverändert in seinem Rechtsbestand verbleibende Erkenntnis des Spruchsenats in seinem Strafausspruch bezüglich der Geldstrafe dahingehend abgeändert, dass die gemäß § 33 Abs 5, 38 Abs 1 iVm § 21 Abs 1 und 2 FinStrG zu verhängende Geldstrafe mit 60.000 € […] bemessen wird.

Sachverhalt: Unter Verletzung der Verpflichtung zur Führung ordnungsgemäßer Lohnkonten hinterzog der im Baugewerbe tätige A. betreffend die Lohnzahlungszeiträume Juni 2015 bis Februar 2016 Lohnabgaben (Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag zum FLAG, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag) iHv insgesamt 53.091,56 €.

Hierfür wurde A. von der Finanzstrafbehörde belangt. Mit Straferkenntnis vom wurde A. mehrerer gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs 2 lit b, 38 FinStrG schuldig gesprochen und über ihn eine Geldstrafe von 90.000 € verhängt (bei einer angedrohten Geldstrafe bis zum Dreifachen des Verkürzungsbetrags, konkret bis zu 159.274,68 €). Dagegen erhob A. das Rechtsmittel der Beschwerde. Die Beschwerde richtete sich sowohl gegen den Schuld- als auch gegen den Strafausspruch de...

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