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Feindliche Übernahme; Abwehrmaßnahmen; Untreue; Unvertretbarkeit; Vermögensschaden; Einverständnis
§ 153 StGB; § 3 Z 3, 12 Abs 2, 14 Abs 1 ÜbG
Koschell/Vidreis, Abwehrmaßnahmen gegen feindliche Übernahmen aus einer strafrechtlichen Perspektive, JSt 2022, 223
Feindliche Übernahmen („hostile takeovers“) sind per se kein Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen, sondern gelebte Praxis, um die eigene Marktposition zu stärken, im wirtschaftlichen Wettbewerb zu bestehen, Synergien zu heben und anorganisches Wachstum voranzutreiben. Für die handelnden Organe können sich jedoch neben zivil- bzw gesellschaftsrechtlichen Haftungsrisiken im Ausnahmefall auch strafrechtliche Berührungspunkte ergeben.