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Tätige Reue; Rückzahlungsvereinbarung
ZWF 2017/16
; RIS-Justiz RS0131082
Keine tätige Reue, wenn der Schaden durch die eingegangene Verpflichtung realistischerweise nicht gut gemacht werden kann. Davon ist bei Vereinbarung eines die durchschnittliche Lebensdauer eines Menschen überschreitenden Rückzahlungszeitraums (in casu von 240 Jahren) auszugehen.