WGG | Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
1. Aufl. 2021
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 2 Begriffsbestimmungen
Literatur
Hammerl, WGG 1979: Rehabilitationszentrum kein Heim gem § 2 Z 3 WGG, RdW 2017 (331); Prader/Pittl, WGG - Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (2019); Regner in Illedits/Reich-Rohrwig, Wohnrecht Taschenkommentar - Update (2021); Schinnagl, Heime und das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, wobl 2019 (336)
Materialien
RV 760 14. GP
Die Definition nach Z. 1 entspricht der geltenden Rechtslage. Der technischen Vorbereitung ist auch die Planungstätigkeit zuzuzählen. Die Begriffsbestimmung nach Z. 2 ist dem Wohnbauförderungsgesetz 1968 in der geltenden Fassung entnommen.
IA 907 26. GP
Zu Z 1
Da im Laufe der letzten WGG-Novellen immer mehr „fiktive“ Erhaltungsmaßnahmen gesetzlich in § 14a den Erhaltungsarbeiten gleichgestellt wurden, bedarf die Legaldefinition der „Sanierung größeren Umfangs“ einer zeitgemäßen Adaptierung.
1
§ 2 kommt zunächst Bedeutung im Bereich der Legaldefinition der Begriffe „Heim“, „Errichtung“ und „normale Ausstattung“ zu. Von Relevanz sind diese insb im Bereich der Geschäftskreisregelung.
2
Errichtung umfasst gem Z 1 die wirtschaftliche und technische Vorbereitung der Baulichkeit, die Überwachung der Ausführungsarbeiten, die Erstellung der Abrechnung sowie damit einhergehende Verwaltungstätigkeit und setzt den Abschluss des Bauvorhabens voraus. Bedeutsam gestaltet sich in...