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Schwetz

WGG I Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz

Praxiskommentar

1. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4353-3

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Schwetz - WGG I Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz

§ 29 Aufsicht

Wolfgang Schwetz

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Der örtlich zuständigen Landesregierung kommt die allgemeine Aufsicht über GBV zu, was kompetenzrechtlich aus Art 11 Abs 1 Z 3 B-VG resultiert. In Ausübung ihrer Tätigkeit ist sie insb an das Legalitätsprinzip gebunden. Der Regelungszusammenhang muss sich mit Raschauer – etwa im Wege systematischer Interpretation und durch Wahrung verfassungsmäßiger Grundsätze – im Einzelfall bestimmbar gestalten. Mit Funk folgert aus der Aufsichtsbefugnis eine Aufsichtspflicht, was wiederum allenfalls Haftungsfolgen im Falle unterlassener Aufsicht nach sich ziehen kann. Dieses Prüfungsrecht ist keiner inhaltlichen Einschränkung unterworfen – es gestaltet...

WGG I Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz

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