WGG | Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
1. Aufl. 2021
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§ 27 Rechtswirkungen der Anerkennung
Literatur
Regner in Illedits/Reich-Rohrwig, Wohnrecht Taschenkommentar - Update (2021); Schuchter in Schwimann, Praxiskommentar zum ABGB samt Nebengesetzen (2001); Schwetz/Gahler, Der wirtschaftliche Eigentümer und Treuhandschaften in der Wohnungsgemeinnützigkeit, immo aktuell 2020 (253)
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Trotz der umfassend anmutenden Überschrift determiniert § 27 lediglich einen Teilaspekt der iZm der Anerkennung stehenden Rechtsfolgen. Es werden die Verpflichtungen einer GBV gegenüber Aufsicht, Revisionsverband sowie Finanz definiert. Das Telos der Norm ist im Konnex zu den §§ 28, 29 zu sehen. Die Prüfung gem § 28 sowie die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht gem § 29 bedingen Mitwirkungs- bzw Verständigungspflichten auf Seiten der betreffenden GBV. Die Verletzung dieser Verpflichtungen kann mit Regner in ein Entziehungsverfahren gem § 35 münden. Schuchter betont die „wesentliche Stellung“ dieser Verpflichtungen. § 35 Abs 2 Z 4 definiert einen Verstoß gegen die Verpflichtungen als unmittelbaren Entziehungsgrund.
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Eine GBV ist gem Z 1 (grundsätzlich) verpflichtet, ihren Jahresabschluss inklusive des Lageberichts innerhalb von vier Wochen ab Aufstellung sowohl der Aufsicht,...