WGG I Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
1. Aufl. 2021
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 23 Rechnungslegung, Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung und Verwaltung
Literatur
Prader/Pittl, WGG – Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (2019); Prader, WGG, BTVG – Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz und Bauträgervertragsgesetz (2020); Regner in Illedits/Reich-Rohrwig, Wohnrecht Taschenkommentar – Update (2021); Rudnigger in Wohnungsgemeinnützigkeit in Recht, Wirtschaft und Gesellschaft (2019); Schinnagl, Die Pflicht gemeinnütziger Bauvereinigungen zur Legung einer Abrechnung über die Herstellungskosten, wobl 2016 (290); Schuchter in Schwimann, Praxiskommentar zum ABGB samt Nebengesetzen (2001); Würth/Zingher/Kovanyi, Miet- und Wohnrecht (2015)
Materialien
RV 895 und Abänderungsantrag zur RV 895 25. GP
Zu Z 21d (§ 23 Abs. 4 WGG) [AÄA]
Anpassung der Bilanzgliederungsverordnung im Hinblick auf das Rechnungslegungsänderungsgesetz 2014 erforderlich.
Zu ZZ 21c, 21d und 23a (§ 23 Abs. 2 und 4 sowie § 28 Abs. 3 WGG) [AÄA]
Anpassung an die geltende Rechtslage.
Zur Z 21e (§ 23 Abs. 4c WGG) [AÄA]
Klarstellung, dass bei allen Modellen der Preisermittlung bei nachträglicher Wohnungseigentumsbegründung, im Sinn des WGG-immanenten Kostendeckungsprinzips jedenfalls die für die Bauvereinigung anfallenden Kosten im Verkaufspreis gedeckt sein sollen (siehe dazu auch das RP zur XXV. GP: „Reform des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) … mit Klarstellungen für mehr Rechtssicherheit“).
Zur Z 22 (§ 23 Abs. 4e WGG) [RV]
Mit § 23 Abs 4d WGG wird eine geme...