WGG I Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
1. Aufl. 2021
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§ 13 Überlassung von Räumlichkeiten und Liegenschaften
Literatur
Böhm/Prader/Schinnagl in Böhm/Pletzer/Spruzina/Stabentheiner, GeKo Wohnrecht Gesamtkommentar Band I (2018); Korinek in Korinek/Nowotny, Handbuch der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft (1994); Prader, Heim keine sonstige Räumlichkeit iSd § 14 Abs 8 WGG, immolex 2019 (62); Prader, Die wichtigsten Änderungen der WGG-Novelle 2016, immolex 2016 (14); Prader/Pittl, WGG – Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (2019); Rudnigger in Illedits/Reich-Rohrwig, Wohnrecht Taschenkommentar – Update (2021); Schinnagl in Stabentheiner/Vonkilch, Wohnrecht 2020 Band 2 (2020); Schinnagl, Entgeltvereinbarungen im WGG im Lichte des Transparenzgebots – Anmerkungen zu 5 Ob 183/13x, immolex 2017 (345); Schuster in Schwimann, Praxiskommentar zum ABGB samt Nebengesetzen (2001)
Materialien
RV 895 und Abänderungsantrag zur RV 895 25. GP
Zu Z 5f (§ 13 Abs. 4a WGG) [AÄA]
Da ein Entgelt nach § 13 Abs. 4 – sofern die gesetzlichen Höchstgrenzen ausgeschöpft werden – auch wesentlich über dem kostendeckenden Entgelt gem. § 14 Abs. 1 liegen kann, ist es sachgerecht, dass eine Regelung analog § 16 Abs. 8 MRG (= im Fall eines befristeten Mietverhältnisses 25 %-iger Abschlag vom höchstzulässigen Entgelt) auch hier anwendbar ist.