TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Schwetz

WGG | Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz

Praxiskommentar

1. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4353-3

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Schwetz - WGG | Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz

§ 10b Zustimmung zur Sitzverlegung

Wolfgang Schwetz

Literatur

Feichtinger, Vertiefte Absicherung der gemeinnützigen Vermögensbindung durch die WGG-Novelle 2016, wobl 2016 (248); Holoubek/Hanslik-Schneider in Illedits/Reich-Rohrwig, Wohnrecht Taschenkommentar - Update (2021); Schwetz/Schrangl, Die WGG-Novelle 2019 unter aufsichtsrechtlichen Aspekten, immo aktuell 2020 (187)

Materialien

Abänderungsantrag zur RV 895 25. GP

Zu den Z 5b bis 5e und 23b (§ 10a Abs. 1 und 2 sowie § 10b und § 33 Abs. 2 WGG)

Im Sinn einer vertieften Absicherung der gemeinnützigen Vermögensbindung sollen:

(a) einerseits preislich nicht angemessene Veräußerungen von (Gesamt-)Baulichkeiten (das betrifft sohin nicht einzelne Wohnungen) an nicht gemeinnützige Erwerber - bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit - der Zustimmungspflicht der Aufsichtsbehörde unterliegen. Der VwGH hat bereits mehrfach die umfassende Prüfungspflicht der Landesregierung in Verfahren nach dem WGG bejaht (vgl , 87/05/0189, , 90/05/0245 und , 2001/05/0147). Dies gilt auch und im Besonderen für Verfahren über zustimmungspflichtige Vereinbarungen wie im nunmehr ergänzten § 10a WGG.

(b) andererseits soll mit § 10b verhindert werden, dass eine Bauvereinigung während laufen...

WGG | Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.