VwGVG | Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz
1. Aufl. 2019
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§ 30 Belehrung über die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof und die Revision beim Verwaltungsgerichtshof
Materialien
ErläutRV 2009 BlgNR 24. GP: Der vorgeschlagene § 30 regelt den Inhalt der Belehrung der Möglichkeit der Erhebung einer Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof und einer ordentlichen oder – sofern das Verwaltungsgericht im Spruch des Erkenntnisses die Zulässigkeit der ordentlichen Revision verneint – außerordentlichen Revision an den Verwaltungsgerichtshof.
ErläutRV 1255 BlgNR 25. GP: Die sonstigen vorgeschlagenen Bestimmungen enthalten Begleitregelungen (zur Möglichkeit der Ausfertigung einer Entscheidung in gekürzter Form).
Literatur
Bumberger, VwGH-Rechtsprechung zum Verwaltungs(gerichts)verfahren 2014, ÖJZ 2015, 210; Eberhard/Pürgy/Ranacher, Rechtsprechungsbericht: Landesverwaltungsgerichte, Bundesverwaltungsgericht und Verwaltungsgerichtshof – Administrativrechtlich relevante Judikatur, ZfV 2015, 395; Eder/Martschin/Schmid, Das Verfahrensrecht der Verwaltungsgerichte. Praxiskommentar zum VwGVG und VwGG2 (2017); Fister/Fuchs/Sachs, Verwaltungsgerichtsverfahren. VwGVG, VwGG und BVwGG2 (2018); Götzl/Gruber/Reisner/Winkler, Das neue Verfahrensrecht der Verwaltungsgerichte. Komm...