VwGVG | Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz
1. Aufl. 2019
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§ 27 Prüfungsumfang
Materialien
ErläutRV 2009 BlgNR 24. GP: Der vorgeschlagene § 27 legt den Prüfungsumfang des Verwaltungsgerichtes fest. Anders als die Kognitionsbefugnis einer Berufungsbehörde (vgl § 66 Abs 4 AVG) soll die Kognitionsbefugnis des Verwaltungsgerichtes durch den Inhalt der Beschwerde beschränkt sein.
Entschließung des Nationalrats vom , 243/E XXIV. GP, betreffend Verfahrensrecht der Verwaltungsgerichte
Der Bundeskanzler wird aufgefordert, im Zuge der Ausarbeitung des Verfahrensrechts der Verwaltungsgerichte und der Anpassungen des AVG […] zu berücksichtigen, dass ein Verwaltungsgericht erster Instanz in seiner Kontrolle nicht strikt auf die geltend gemachten Beschwerdepunkte oder den Umfang der Anfechtung beschränkt sein soll.
Literatur
Deibl, Zum Prüfungsumfang im verwaltungsgerichtlichen Verfahren, ZVG 2015, 403; Eder/Martschin/Schmid, Das Verfahrensrecht der Verwaltungsgerichte2 (2017) 185; Faber, Verwaltungsgerichtsbarkeit (2013); Fister/Fuchs/Sachs, Verwaltungsgerichtsverfahren. VwGVG, VwGG und BVwGG2 (2018); Fuchs, Die Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis der Verwaltungsgerichte erster Instanz, ÖJZ 2013, 949; Grabenwarter/Fister, Verwaltungsverfahrensrecht und Verwaltungsgeri...