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Lampert/Bumberger/Larcher/Weber (Hrsg.)

VwGVG | Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3858-4

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Lampert/Bumberger/Larcher/Weber (Hrsg.) - VwGVG | Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz

§ 22 Aufschiebende Wirkung

Flavia Blecha

Materialien

ErläutRV 2009 BlgNR 24. GP: Gemäß dem vorgeschlagenen § 13 Abs 1 kommt einer rechtzeitig eingebrachten und zulässigen Beschwerde aufschiebende Wirkung zu. Da zunächst die Behörde über die aufschiebende Wirkung entscheidet, soll dem Verwaltungsgericht die Möglichkeit eröffnet werden, dies auch zu tun.

AA 300 BlgNR 24. GP: Zu § 22 Abs 3: Sprachliche Anpassung. Das Verwaltungsgericht bzw der Verwaltungsgerichtshof soll auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen – ohne an eine frühere Entscheidung der Behörde bzw des Verwaltungsgerichts gebunden zu sein – über den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung bzw über die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung entscheiden können.

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