VwGVG | Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz
1. Aufl. 2019
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§ 16 Nachholung des Bescheides
Materialien
ErläutRV 2009 BlgNR 24. GP: Im Verfahren über Säumnisbeschwerden soll der Behörde die Möglichkeit eröffnet werden, die unterbliebene Erlassung eines Bescheides nachzuholen.
Literatur
Brandstetter/Larcher/Zeinhofer, Die belangte Behörde. Leitfaden für das verwaltungsgerichtliche Verfahren mit Praxistipps, Checklisten, Grafiken und Mustern (2015) 42 f; Cede, Rechtsschutz bei unterbliebener Beschwerdevorlage. Zur Durchsetzung der verwaltungsgerichtlichen Zuständigkeit trotz Säumnis der Behörde bei der Vorlage der Beschwerde an das Verwaltungsgericht, AnwBl 2017, 16; Doleschal, Die Verfahrensänderungen im Bereich des Baurechts aufgrund der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle, RFG 2013, 110; Dünser, Beschwerde und Vorverfahren bei der Behörde, ZUV 2013, 12; Dworschak/Raschauer N./Wessely in Raschauer N./Wessely, Kommentar zum VwGVG (2018) § 16 Rz 1 ff; Eberhard/Ranacher/Weinhandl, Rechtsprechungsbericht: Landesverwaltungsgerichte, Bundesverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshof. Administrativrechtlich relevante Judikatur, ZfV 2018, 90; Eder/Martschin/Schmid, Das Verfahrensrecht der Verwaltungsgerichte2 (2019) § 16 K 1 ff; Ennöckl/Wessely, Das Administrativverf...