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Lampert/Bumberger/Larcher/Weber (Hrsg.)

VwGVG | Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3858-4

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Lampert/Bumberger/Larcher/Weber (Hrsg.) - VwGVG | Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz

§ 15 Vorlageantrag

Stefan Lampert

Materialien

ErläutRV 2009 BlgNR 24. GP: Der vorgeschlagene § 16 sieht als Rechtsmittel gegen die Beschwerdevorentscheidung bzw die unterbliebene Nachholung des Bescheides einen Vorlageantrag vor. Dieser ist bei der Behörde einzubringen. Anders als mit dem Einlangen des Vorlageantrags gegen eine Berufungsvorentscheidung gemäß § 64a Abs 3 AVG, soll die Beschwerdevorentscheidung nicht außer Kraft treten, sondern soll der Vorlageantrag aufschiebende Wirkung haben, wenn die Behörde der Beschwerde die aufschiebende Wirkung nicht aberkannt hat.

Unzulässige Vorlageanträge soll die Behörde mit Bescheid zurückzuweisen haben. Die Beschwerde gegen einen solchen Bescheid soll gemäß der allgemeinen Bestimmung des vorgeschlagenen § 12 bei der Behörde einzubringen sein, ihr soll jedoch in diesem Verfahren die Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung nicht zukommen. Über die Zurückweisung hat das Verwaltungsgericht zu entscheiden.

Der Vorlageantrag ist schriftlich bei der Behörde einzubringen, braucht jedoch nicht den Inhalt einer Beschwerde aufzuweisen.

AB 2112 BlgNR 24. GP: […] Erlässt die Behörde im Verfahren über Bescheidbeschwerden eine Beschwerdevorentscheidung, kann dies in Mehrparteienverfa...

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