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Lampert/Bumberger/Larcher/Weber (Hrsg.)

VwGVG | Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3858-4

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Lampert/Bumberger/Larcher/Weber (Hrsg.) - VwGVG | Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz

§ 12 Schriftsätze

Stefan Lampert

Materialien

ErläutRV 2009 BlgNR 24. GP: Der vorgeschlagene § 12 führt den im Zivilprozessrecht (vgl § 74 der ZivilprozessordnungZPO, RGBl 1895/113) und im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof und dem Verfassungsgerichtshof gebräuchlichen Begriff des Schriftsatzes ein. Durch die Verwendung dieses Begriffes wird auch klargestellt, dass die Anträge, Gesuche, Beschwerden und sonstigen Mitteilungen schriftlich einzubringen sind. Aus Gründen der Zweckmäßigkeit, Raschheit, Einfachheit und Kostenersparnis sollen die Beschwerde und damit in Zusammenhang stehenden Anträge bei der belangten Behörde eingebracht werden. Beschwerden gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt sollen jedoch – da die Zurechnung einer solchen Ausübung zu einer bestimmten Behörde für den Beschwerdeführer nicht immer leicht vorzunehmen ist – unmittelbar beim Verwaltungsgericht einzubringen sein.

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