VwGVG | Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz
1. Aufl. 2019
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§ 55 Verweisungen
Materialien
ErläutRV 2009 BlgNR 24. GP: Zu den § 54 bis 57 [nunmehr § 55–59]: Es handelt sich um die üblichen Schlussbestimmungen.
Literatur
Berka, Verfassungsrecht7 (2018); Eder/Martschin/Schmid, Das Verfahrensrecht der Verwaltungsgerichte. Praxiskommentar zum VwGVG und VwGG2 (2017); Fister/Fuchs/Sachs, Verwaltungsgerichtsverfahren. VwGVG, VwGG und BVwGG2 (2018); Götzl/Gruber/Reisner/Winkler, Das neue Verfahrensrecht der Verwaltungsgerichte. Kommentierung des VwGVG und der Bestimmungen zum Rechtsschutz vor dem VwGH und VfGH2 (2017); Mayer/Kucsko-Stadlmayer/Stöger, Grundriss des österreichischen Bundesverfassungsrechts11 (2014); Mayer/Muzak, B-VG5 (2015); Öhlinger/Eberhard, Verfassungsrecht12 (2019); Raschauer N./Wessely, Kommentar zum VwGVG (2018).
Kommentierung
Rz 1
§ 55 ordnet an, dass die im VwGVG vorgenommenen Verweisungen auf Bestimmungen in anderen Bundesgesetzen dynamische Verweisungen sind. Unter Verweisungen sind Bezugnahmen eines Normsetzers auf eine andere Rechtsvorschrift in der Weise zu verstehen, dass die verwiesene Rechtsvorschrift zum Inhalt der verweisenden Rechtsvorschrift wird (Berka, Verfassungsrecht7 Rz 193). Bei einer dynamischen Verweisung wird auf eine Norm in der jeweils geltende...