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Parteiantrag auf Gesetzesprüfung; Antragsbefugnis; Partei
§ 62a VfGG
Rajal/Schiebel, Der Parteiantrag auf Normenkontrolle – VfGH erweitert Kreis der Antragsberechtigten! ecolex 2016, 925
Der VfGH hat aus Anlass eines Parteiantrags auf Normenkontrolle die in § 62a VfGG normierten Antragsvoraussetzungen einer verfassungsrechtlichen Prüfung unterzogen. Der VfGH stellte fest, dass die Antragslegitimation nicht auf den Rechtsmittelwerber beschränkt werden darf. Der Parteiantrag steht nun auch jenen Personen zur Verfügung, die selbst kein Rechtsmittel gegen die erstinstanzliche Entscheidung erheben.