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ZWF 3, Mai 2017, Seite 129

Zusammentreffen von Verbrechen nach StGB und Finanzdelikten nach FinStrG

ZWF 2017/34

§ 22 Abs 1 FinStrG

Das Zusammentreffen des Verbrechens der Untreue (§ 153 Abs 1 und 2 Fall 2 StGB [aF]) mit Finanzdelikten darf zufolge des Gebots zur separaten Sanktionierung gem § 22 Abs 1 FinStrG bei der Strafbemessung nicht als erschwerend gewertet werden. Die Finanzvergehen sind in die Strafbemessung nach dem StGB ebenso wenig miteinzubeziehen wie das Verbrechen nach dem StGB in jene nach dem FinStrG.

Rubrik betreut von: Rainer Brandl / Roman Leitner
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