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Pflichtveranlagung für beschränkt Steuerpflichtige
Art 1 Z 19 lit a des StRefG 2020.
Ab 2020 entsprechen die Regelungen hinsichtlich der Veranlagungspflicht für beschränkt Steuerpflichtige (Steuerausländer, die nur mit Einkünften aus inländischen Quellen steuerpflichtig sind) jenen für unbeschränkt Steuerpflichtige. Damit ergibt sich auch für beschränkt Steuerpflichtige beim Vorliegen lohnsteuerpflichtiger Einkünfte eine Veranlagungspflicht, wenn
daneben andere veranlagungspflichtige Einkünfte, die den Veranlagungsfreibetrag von 730 Euro übersteigen, vorliegen oder
im betreffenden Kalenderjahr gleichzeitig zeitweise zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die gesondert lohnversteuert werden, bezogen werden.