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Nichtigkeitsbeschwerde; echte Konkurrenz
ZWF 2017/29
; RIS-Justiz RS0131255
Begehrt die zum Nachteil des Angeklagten ausgeführte Nichtigkeitsbeschwerde ausschließlich die Verurteilung nach einem anderen als dem vom Erstgericht angenommenen Straftatbestand, kann sie im Falle echter Konkurrenz beider Delikte keinen Erfolg haben. In einem solchen Fall ist es dem OGH verwehrt, einen zusätzlichen Schuldspruch zu fällen, wenn der vom Erstgericht gefällte Schuldspruch rechtsrichtig ist.