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Nationales Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022
ZWF 2022/34
§ 31 NEHG 2022
Ökosoziale Steuerreform, BGBl I 2022/10
Zur Erreichung des European Green Deals ist auf europäischer Ebene die Ausweitung des Emissionszertifikatehandelssystems auf die Bereiche Gebäude und Verkehr angedacht. In Österreich soll dies schon ab auf nationaler Ebene erfolgen. Es werden Maßnahmen zur Verringerung von Treibhausgasemissionen aus Sektoren gesetzt, die bisher nicht dem EU-Emissionshandel unterlagen, etwa Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft und kleine Industrieanlagen. Ziel ist es, eine Kostenwahrheit zu erreichen. Der Einsatz von emissionsärmeren Technologien soll attraktiver gemacht werden.
In § 31 Abs 1 NEHG 2022 wird das vorsätzliche oder grob fahrlässige (bis max 25.000 €) Inverkehrbringen von Energieträgern ohne entsprechende Registrierung als Finanzvergehen definiert, das bei Vorsatz mit Geldstrafe bis max 50.000 € geahndet werden kann, bei grober Fahrlässigkeit bis 25.000 €. Zu Beginn des nationalen Emissionshandels soll ein Vergehen nach § 31 Abs 1 NEHG 2022 erst dann geahndet werden, wenn die nicht erfolgte Registrierung auch nicht bis zum nachgeholt wird.
In § 31 Abs 2 NEHG 2022 wird die Verletzung von anderen im NEHG 2022 festgelegten ...