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ZWF 5, September 2016, Seite 231
Rechtsnatur der Verbandsgeldbuße im Insolvenzverfahren
ZWF 2016/41
Die Verbandsgeldbuße gem § 4 VbVG ist unter den Begriff der Geldstrafe wegen einer strafbaren Handlung nach § 58 Z 2 IO zu subsumieren. Dies kann ua Auswirkung darauf haben, wem Rechtsmittellegitimation zukommt.
Anmerkung
Vgl dazu auch ZWF 2016/10, 63.
Rainer Brandl / Roman Leitner