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Obererlacher/Rass-Schell

Tiroler Kinder- und Jugendhilferecht

Gesetzestext I Erläuternde Bemerkungen I Praxisanmerkungen

1. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4546-9

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Dokumentvorschau
Obererlacher/Rass-Schell - Tiroler Kinder- und Jugendhilferecht

§ 5 Pädagogische Voraussetzungen

Obererlacher/Rass-Schell

Erläut LGBl 2021/40, 2 (zu Abs 1)

1

Die Beteiligung und Mitgestaltung von Minderjährigen im Rahmen der stationären Betreuung ist eine grundsätzliche Haltung im pädagogischen Alltag. Konflikten ist daher mit gemeinsamen Gesprächen und „Aushandlungsprozessen“ zu begegnen. Bei schwer traumatisierten Kindern und Jugendlichen sind vielfach weitere Fachkräfte beizuziehen, entweder im Wege der externen und zusätzlichen Angebote der Psychotherapie, insbesondere auch durch Leistungen nach dem Verbrechensopfergesetz – VOG oder durch spezielle Fachberatungen wie beispielsweise den Beratungsstellen des Kinderschutzes.

Erläut LGBl 2021/40, 2 (zu Abs 2)

2

Abs. 2 zählt die Angaben auf, die das sozialpädagogische bzw. sozialpädagogisch-therapeutische Konzept zwingend zu enthalten hat. Anzumerken ist, dass sich aus einer Zusammenschau der im Rahmen eines Antrages auf Bewilligung des Betriebs einer sozialpädagogischen Einrichtung vorzulegenden Beschreibung der Liegenschaft und des sozialpädagogischen Konzeptes, insbesondere aus der Zielgruppe und dem Aufnahmealter der Minderjährigen, konkrete Schlüsse auf die erforderliche Ausstattung der Räumlichkeiten ziehen lassen.

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