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Obererlacher/Rass-Schell

Tiroler Kinder- und Jugendhilferecht

Gesetzestext I Erläuternde Bemerkungen I Praxisanmerkungen

1. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4546-9

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Dokumentvorschau
Obererlacher/Rass-Schell - Tiroler Kinder- und Jugendhilferecht

§ 10 Ansuchen um Bewilligung

Erläut LGBl 2021/41, 3 (zu Abs 2)

1

Abs. 2 beinhaltet eine Aufzählung der Angaben, die ein Antrag auf Bewilligung einer privaten Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung jedenfalls zu enthalten hat.

Erläut LGBl 2021/41, 3 (zu Abs 2 lit c)

2

Die Eigentumsverhältnisse an der Liegenschaft können z.B. in Form eines Miet- bzw. Nutzungsvertrages dargelegt werden.

Erläut LGBl 2021/41, 3 (zu Abs 2 lit g)

3

Einem Antrag auf Bewilligung sind höchstens drei Monate alte Strafregisterbescheinigungen (§ 10 Abs. 1 Strafregistergesetz 1968) und Strafregisterbescheinigungen Kinder- und Jugendfürsorge (§ 10 Abs. 1a Strafregistergesetz 1968) oder gleichwertige Nachweise des Heimat- oder Herkunftsstaates des Einrichtungspersonals anzuschließen.

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