Tiroler Kinder- und Jugendhilferecht
1. Aufl. 2022
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§ 9 Leistungsvertrag und Leistungsabgeltung
Erläut LGBl 2021/41, 3 (zu Abs 1)
Abs. 1 sieht das Erfordernis eines schriftlichen Leistungsvertrages zwischen der Trägerin einer Einrichtung und dem Land Tirol vor. Zivilrechtlich richtet sich die Leistungsabgeltung nach dieser Vereinbarung.