Tiroler Kinder- und Jugendhilferecht
1. Aufl. 2022
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§ 8 Wirtschaftliche Voraussetzungen
Erläut LGBl 2021/41, 3
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Im Rahmen des Bewilligungsverfahrens wird u.a. geprüft, ob die wirtschaftlichen Voraussetzungen für den Betrieb einer privaten Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung gegeben sind und dieser somit auf lange Sicht gesichert erscheint. Sollten die zu erwartenden Ausgaben die Einnahmen aus dem Leistungsentgelt nach § 9 Abs. 2 oder 3 übersteigen, besteht die Möglichkeit für die Trägerinnen der Einrichtungen, den Finanzierungsplan durch eine zivilrechtliche Erklärung zur unbefristeten Übernahme etwaiger Verluste aufgrund von Mindereinnahmen aus den Leistungsentgelten zu konkretisieren. Hierdurch wird der Verantwortung, die Betreuung der Minderjährigen und jungen Erwachsenen dauerhaft zu gewährleisten, entsprochen.