Tiroler Kinder- und Jugendhilferecht
1. Aufl. 2022
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§ 5 Leistungsarten
Erläut LGBl 2021/41, 2 (zu Abs 1)
1
Abs. 1 beinhaltet die Leistungen bzw. Angebote, die im Rahmen eines sozialen Dienstes vorgesehen werden können.
Erläut LGBl 2021/41, 2 (zu Abs 2)
2
Abs. 2 zählt beispielhaft jene Leistungsarten auf, die im Rahmen der Unterstützung der Erziehung erbracht werden. Besonders hervorzuheben ist das Eltern-Kind Wohnen, das auch in Einrichtungen nach § 22 TKJHG bewilligt und angeboten werden kann. Eine Unterstützung der Erziehung ist beim Eltern-Kind Wohnen zwingend vorgesehen, da Minderjährige von den Eltern nicht getrennt werden.