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Obererlacher/Rass-Schell

Tiroler Kinder- und Jugendhilferecht

Gesetzestext I Erläuternde Bemerkungen I Praxisanmerkungen

1. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4546-9

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Dokumentvorschau
Obererlacher/Rass-Schell - Tiroler Kinder- und Jugendhilferecht

§ 5 Leistungsarten

Obererlacher/Rass-Schell

Erläut LGBl 2021/41, 2 (zu Abs 1)

1

Abs. 1 beinhaltet die Leistungen bzw. Angebote, die im Rahmen eines sozialen Dienstes vorgesehen werden können.

Erläut LGBl 2021/41, 2 (zu Abs 2)

2

Abs. 2 zählt beispielhaft jene Leistungsarten auf, die im Rahmen der Unterstützung der Erziehung erbracht werden. Besonders hervorzuheben ist das Eltern-Kind Wohnen, das auch in Einrichtungen nach § 22 TKJHG bewilligt und angeboten werden kann. Eine Unterstützung der Erziehung ist beim Eltern-Kind Wohnen zwingend vorgesehen, da Minderjährige von den Eltern nicht getrennt werden.

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