Tiroler Kinder- und Jugendhilferecht
1. Aufl. 2022
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§ 35 Mitwirkung an der Adoption
ErläutRV LGBl 2013/150, 27 (zu Abs 1)
1
Die Mitwirkung an der Adoption besteht nach Abs. 1 aus einer Vielzahl von Einzelaufgaben, die der Kinder- und Jugendhilfeträger für leibliche Eltern (vornehmlich Mütter) und Adoptivwerber zu erbringen hat. Die Beratung konzentriert sich auf das Wesen und die Rechtswirkungen der Adoption, die Möglichkeiten der In- und Auslandsadoption, notwendige Verfahrensschritte aber auch auf die Reflexion der Motive für die Freigabe eines Kindes zur Adoption. In der Ausbildung soll dem unerfüllten Wunsch nach leiblichen Kindern und der Reflexion der Adoptionsmotive genügend Platz eingeräumt werden. Weiters sind die Bewerber auf die besonderen Herausforderungen, die die Begründung einer Adoptivfamilie mit sich bringt, vorzubereiten (etwa den Umgang mit Informationen über die leibliche Familie, kindgerechte Aufklärung über den Umstand der Adoption und „Spurensuche“). Möglichkeiten der Bewältigung solcher Fragestellungen sollen aufgezeigt werden.
ErläutRV LGBl 2013/150, 27 (zu Abs 2)
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Nach Abs. 2 hat eine Mitwirkung an grenzüberschreitenden Adoptionen wie bisher insbesondere nach den Bestimmungen des Übereinkommens über den Schutz von...