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Obererlacher/Rass-Schell

Tiroler Kinder- und Jugendhilferecht

Gesetzestext I Erläuternde Bemerkungen I Praxisanmerkungen

1. Aufl. 2022

Print-ISBN: 978-3-7073-4546-9

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Obererlacher/Rass-Schell - Tiroler Kinder- und Jugendhilferecht

§ 30 Vermittlung von Pflegeplätzen

ErläutRV LGBl 2013/150, 26 (zu Abs 1)

1

Nach Abschluss der Ausbildung und Durchführung eines standardisierten Auswahlverfahrens erfolgt die Vermittlung von Pflegeplätzen.

ErläutRV LGBl 2021/10, 9 (zu Abs 3)

2

Um eine Übernahme des Pflegekindes bestmöglich vorbereiten zu können, ist es notwendig, dass den Pflegepersonen auch die zur Betreuung des Kindes notwendigen – insbesondere auch medizinischen – Informationen bereitgestellt werden.

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