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Obererlacher/Rass-Schell

Tiroler Kinder- und Jugendhilferecht

Gesetzestext I Erläuternde Bemerkungen I Praxisanmerkungen

1. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4546-9

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Dokumentvorschau
Obererlacher/Rass-Schell - Tiroler Kinder- und Jugendhilferecht

§ 24 Sozialpädagogische Pflegeverhältnisse, Bereitschaftspflegeverhältnisse

Obererlacher/Rass-Schell
ErläutRV LGBl 2013/150, 24 (zu Abs 1)

1

In sozialpädagogischen Pflegestellen [und Bereitschaftspflegeverhältnissen] sollen vor allem Kinder untergebracht werden, die aus verschiedensten Gründen weder in der Herkunftsfamilie aufwachsen noch in traditionellen Pflegefamilien untergebracht werden können. Sie sind jedoch familienergänzend, nicht familienersetzend. Die dort zu betreuenden Minderjährigen werden in der Regel aus jener Einrichtung kommen, die als Träger der sozialpädagogischen Pflegestelle [bzw Bereitschaftspfleger] fungiert. Formales Anstellungskriterium für Pflegestellenwerber soll eine einschlägige Fachausbildung sein. […]

ErläutRV LGBl 2015/134, 2 (zu Abs 3)

Es wird nunmehr auch gesetzlich vorgesehen, dass Bereitschaftspflegerinnen, wie dies in der Praxis bereits erfolgt, regelmäßig an Fortbildungen und an Reflexionsrunden teilnehmen müssen. Die Teilnahme an regelmäßigen Fortbildungsveranstaltungen ist notwendig, um die in der für die Erlangung des Ausbildungsnachweises erforderlichen Schulung erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten zu vertiefen und Informationen über neueste Entwicklungen und Erkenntn...

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