Obererlacher/Rass-Schell

Tiroler Kinder- und Jugendhilferecht

Gesetzestext I Erläuternde Bemerkungen I Praxisanmerkungen

1. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4546-9

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Obererlacher/Rass-Schell - Tiroler Kinder- und Jugendhilferecht

§ 18 Vorsorge für soziale Dienste und sozialpädagogische Einrichtungen

Obererlacher/Rass-Schell

ErläutRV LGBl 2013/150, 22

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Diese Bestimmung normiert wie bisher die Verpflichtung des Kinder- und Jugendhilfeträgers, soziale Dienste und sozialpädagogische Einrichtungen im erforderlichen Ausmaß zur Verfügung zu stellen, wobei hinsichtlich der Art und des Umfanges insbesondere die Planung nach § 8 maßgeblich ist.

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