Tiroler Kinder- und Jugendhilferecht
1. Aufl. 2022
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§ 17 Dokumentation
ErläutRV LGBl 2013/150, 22 (zu § 17)
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Ziel einer Dokumentation ist es, schriftlich oder in anderer technisch möglicher Weise, wie etwa durch Fotos oder in Form von Videoaufnahmen, die einzelnen Schritte und Entscheidungen nachvollziehbar festzuhalten. Neben fiskalischen Zwecken (nämlich zum Nachweis über die Verwendung von Steuermitteln) und der Erfassung von statistischen und wissenschaftlichen Daten soll die Dokumentation vor allem der Sicherung und dem Nachweis der Fachkunde der erbrachten Leistungen dienen. Verläufe sollen dokumentiert werden und es soll eine Trennung zwischen der Faktenlage und den daraus gezogenen Schlüsse erfolgen. Es soll eine Struktur geschaffen werden, die die Selbstreflexion und Reflexion mit anderen Kollegen erleichtert und Handlungssicherheit bietet. Damit sollen aktuelle Forschungsergebnisse berücksichtigt werden, wonach ein verbesserter Kinderschutz vor allem durch eine Weiterentwicklung selbst-reflexiver Verfahren und nicht durch eine weitere technokratische Überformung des Hilfeprozesses erreicht werden soll.
Im Sinn einer möglichst hohen Transparenz soll die Beteiligung der betroffenen Minderjährigen und deren Eltern oder der sonsti...