Tiroler Kinder- und Jugendhilferecht
1. Aufl. 2022
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Artikel 7 Urschrift
ErläutRV BGBl I 2019/106, 2
1
Die Hinterlegung der Urschrift erfolgt beim Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz. Allen Ländern ist eine beglaubigte Abschrift zu übermitteln.