zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Obererlacher/Rass-Schell

Tiroler Kinder- und Jugendhilferecht

Gesetzestext I Erläuternde Bemerkungen I Praxisanmerkungen

1. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4546-9

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Obererlacher/Rass-Schell - Tiroler Kinder- und Jugendhilferecht

§ 12a Vorläufige Inbetriebnahme von privaten Kinder- und Jugendhilfe- einrichtungen; Anzeigeverfahren

Obererlacher/Rass-Schell
ErläutRV LGBl 2021/10, 6 (zu Abs 1)

1

Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass es immer wieder zu akuten Betreuungsbedürfnissen kommt. Um diesen im Einzelfall Rechnung tragen zu können, soll im Abs. 1 die Möglichkeit geschaffen werden, eine private Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung, die bereits um Bewilligung nach § 12 Abs. 1 angesucht hat, vorläufig in Betrieb zu nehmen. Dies ist dann zulässig, wenn eine einstweilige Überprüfung des Antrages nach § 12 Abs. 1 ergeben hat, dass die begründete Aussicht auf Erteilung der Bewilligung besteht, und dies dem Antragsteller gegenüber entsprechend bescheinigt wurde.

2

Anmerkung zu Abs 2

Die vorläufige Inbetriebnahme ist erst nach Vorliegen der schriftlichen Bescheinigung gestattet.

Daten werden geladen...