Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Strafprozessrechtsänderungsgesetz II 2016
§§ 59 Abs 3, 198, 209a, 209b StPO; §§ 48m, 48n, 48p BörseG
Tipold, Strafprozessrechtsänderungsgesetz II 2016, Börsegesetz und Neuerungen im SPG hinsichtlich Sexualstraftaten, JSt 2016, 309
Mittlerweile gibt es drei getrennte Reformvorhaben hinsichtlich der StPO – neuerdings ein Strafprozessrechtsänderungsgesetz II 2016. Die Strafbestimmungen im BörseG werden recht umfassend geändert, und die Möglichkeit der DNA-Analyse nach § 67 SPG wird auf jedes Sexualdelikt ausgedehnt.