Tiroler Kinder- und Jugendhilferecht
1. Aufl. 2022
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S. 117Verordnung der Landesregierung vom über die Vergütung für die Mühewaltung der Mitglieder des Kinder- und Jugendhilfebeirates
StF: LGBl. Nr. 53/2018
Präambel/Promulgationsklausel
Aufgrund des § 10 Abs. 6 des Tiroler Kinder- und Jugendhilfegesetzes, LGBl. Nr. 150/2013, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 32/2017, wird verordnet: