Tiroler Kinder- und Jugendhilferecht
1. Aufl. 2022
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§ 11 Ansuchen um Bewilligung
Erläut LGBl 2021/40, 5 (zu Abs 2)
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Abs. 2 beinhaltet eine Aufzählung der Angaben, die ein Antrag auf Bewilligung einer sozialpädagogischen Einrichtung jedenfalls zu enthalten hat.
Erläut LGBl 2021/40, 5 (zu Abs 2 lit g)
Einem Antrag auf Bewilligung sind höchstens drei Monate alte Strafregisterbescheinigungen (§ 10 Abs. 1 Strafregistergesetz 1968) und Strafregisterbescheinigungen Kinder- und Jugendfürsorge (§ 10 Abs. 1a Strafregistergesetz 1968) oder gleichwertige Nachweise des Heimat- oder Herkunftsstaates des Einrichtungspersonals anzuschließen.