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Die stiftungsrechtliche Rechtsprechung des OGH im Jahr 2019
Dieser Beitrag gibt einen kompakten Überblick über die zu diversen Rechtsfragen der Privatstiftung ergangenen höchstgerichtlichen Entscheidungen des vergangenen Jahres und fasst diese, thematisch geordnet, in Leitsatzform zusammen.
1. Allgemeines
Wesensmerkmal: Ein Wesensmerkmal der Privatstiftung ist: Sie ist als juristische Person Eigentümerin des gewidmeten Vermögens. Sie hat weder Mitglieder noch Eigentümer oder Gesellschafter. Weder der Begünstigte noch der Stifter hat nach der gesetzlichen Grundkonzeption die Stellung eines wirtschaftlich Berechtigten an der Privatstiftung ().
2. Gründung
2.1. Willenserklärung
Testament: Ein Erblasser, der sein Vermögen oder einen Teil seines Vermögens Stiftungszwecken zukommen lassen will, kann eine Privatstiftung von Todes wegen errichten und sie zum Erben oder Legatar einsetzen. In diesem Fall muss die letztwillige Anordnung eine auf die Errichtung der Stiftung gerichtete Willenserklärung enthalten. Es ist die gesetzlich vorgeschriebene Form des Notariatsakts einzuhalten. Andernfalls ist die Gründung der Privatstiftung ungültig ().
2.2. Eintragung ins Firmenbuch
Stiftungskurator (I): Ist d...