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Berichtigung oder schon Selbstanzeige
Deutscher Anwendungserlass zu § 153 dAO, IV A 3 – S 0324/15/10001; Schauf/Schwartz, Noch Berichtigung oder schon Selbstanzeige? Der neue Anwendungserlass zu § 153 AO in der Diskussion, PStR 2015, 248
Hat der Steuerpflichtige ein innerbetriebliches Kontrollsystem eingerichtet, das der Erfüllung der steuerlichen Pflichten dient, kann dies ggf ein Indiz darstellen, das gegen das Vorliegen eines Vorsatzes oder der Leichtfertigkeit sprechen kann, jedoch befreit dies nicht von einer Prüfung des jeweiligen Einzelfalls.
Diese Aussage darf allerdings nicht dahingehend fehlverstanden werden, dass bereits allein das Fehlen eines Tax-Compliance-Systems verdachts- und vorsatzbegründend wirkt – allein das Gegenteil darf richtig sein.
Allein die objektive Unrichtigkeit indiziert – entgegen der teilweise geübten Verwaltungspraxis – nicht die Verwirklichung des subjektiven Tatbestands; vielmehr muss Vorsatz oder Leichtfertigkeit – wie auch die objektiven Tatbestandsmerkmale – positiv festgestellt werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass auch die dAO im Rahmen der Änderungs- und Korrekturvorschriften davon ausgeht, dass „einfache“ Fehler bei der Steuerveranlagung auftreten und etwa eine einfache Berichtigun...