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ZWF 4, Juli 2016, Seite 162

Harmonisierter Schutz von Geschäftsgeheimnissen gegen Wirtschaftsspionage

Severin Glaser und Robert Kert

Die Bedeutung von Informationen, insb von Geschäftsgeheimnissen und Know-how, für das Wirtschaftsleben ist ebenso unbestritten wie die Erkenntnis, dass der effektive Schutz dieser Geheimnisse vor rechtswidrigem Erwerb oder rechtswidriger Nutzung bzw Offenlegung eine entscheidende Investitionsvoraussetzung für Unternehmen ist. Auf weltweiter Ebene hat vor allem das TRIPS einen Mindestrahmen für zivilrechtlichen Schutz solcher Geschäftsgeheimnisse geschaffen, an den auch alle EU-Mitgliedstaaten gebunden sind. Mit der neuen Richtlinie 2016/943 entsteht in der EU allerdings ein weitaus konkreterer Standard zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen, dessen Bedeutung über zivilrechtliche Aspekte hinausgeht.

Zentraler Begriff der Richtlinie 2016/943 ist jener des Geschäftsgeheimnisses, der nach der Definition des Art 2 Z 1 Informationen bezeichnet, die geheim (im Sinne von nicht allgemein bekannt oder zugänglich), von kommerziellem Wert (aufgrund ihres geheimen Charakters) sowie Gegenstand angemessener Geheimhaltungsmaßnahmen sind. Die Richtlinie stellt das rechtmäßige Erwerben, Nutzen und Offenlegen (Art 3) dem rechtswidrigen Erwerben, Nutzen und Offenlegen von Geschäftsgeheimnissen (Art 4) ge...

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