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ZWF 4, Juli 2016, Seite 160

Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes gegen Vorgänge der Staatsanwaltschaft

ZWF 2016/26

Mario Schmieder und Norbert Wess

§§ 23 Abs 1a, 292 StPO

; RIS-Justiz RS0130621, RS0130620

Dass die Generalprokuratur ihrerseits den Bezugspunkt ihrer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes als gesetzwidrig einstuft, ist keine Voraussetzung für deren Zulässigkeit. Anfechtungsgegenstand einer von der Generalprokuratur nach § 23 Abs 1a StPO auf Anregung des Rechtsschutzbeauftragten iZm der Beendigung des Ermittlungsverfahrens erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes ist bloß die Entscheidung der Staatsanwaltschaft selbst (nicht etwa – anders als nach Abs 1 [der auch Vorgänge nennt] – eine in der Begründung geäußerte Rechtsmeinung).

Anmerkung

Vgl dazu die Entscheidungsanmerkung Ratz, NBzWdG gegen Vorgänge der StA, ÖJZ 2016/70, 467 (469).

Mario Schmieder / Norbert Wess

Rubrik betreut von: Mario Schmieder / Norbert Wess
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