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ZWF 3, Mai 2019, Seite 110

Verbandsverantwortlichkeit

ZWF Redaktion

VbVG

Czerny/Oberlaber, Zum richtigen Umgang mit dem VbVG, ÖJZ 2019, 305

Dem VbVG wurde seit seiner Einführung im Jahr 2006 lange nachgesagt, in einem Dornröschenschlaf zu liegen. Spätestens seitdem der VfGH die Verfassungskonformität seiner zentralen Bestimmungen bestätigt hat, ist an seinem Platz in der Strafrechtsordnung jedoch nicht mehr zu rütteln. Die Entscheidung des VfGH war auch ein Weckruf für Gerichte, StA und Verteidiger, dem VbVG mehr Aufmerksamkeit zu schenken. Dies führte wiederum zur Aufdeckung mehrerer Auslegungs- und Anwendungsprobleme, die im Gesetzgebungsprozess unbemerkt geblieben waren. Der vorliegende Beitrag greift diese Probleme auf und stellt einen Leitfaden für den Umgang mit dem VbVG bereit.

Rubrik betreut von: Mario Schmieder / Norbert Wess
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