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Cornering – Marktbeherrschung im Kapitalmarktrecht
Ein Verhalten, mit dem eine marktbeherrschende Stellung über das Angebot und die Nachfrage nach Finanzinstrumenten gesichert wird, kann neben kartellrechtlichen Rechtsvorschriften auch für das Kapitalmarktrecht bedeutsam sein. Die Sicherung der marktbeherrschenden Stellung (auch Cornering genannt) ist nämlich seit Inkrafttreten der VO (EU) 596/2014 (MAR) zwingend als Marktmanipulation zu bewerten. Hohe Aktualität erlangte das Thema Cornering, als im Jahr 2008 einer der größten deutschen Autohersteller beinahe übernommen wurde: Es entstand der Verdacht, dass im Rahmen der gescheiterten Übernahme der Aktienkurs des Autoherstellers manipuliert wurde.
1. Kapitalmarktrechtliche Beurteilung
1.1. Allgemeines
Nach der MAR sind die Marktmanipulation und der Versuch dazu ausdrücklich verboten. Das Tatbild der Marktmanipulation findet sich in Art 12 MAR. Demnach wird grundsätzlich zwischen vier verschiedenen Marktmanipulationsvarianten unterschieden: der handelsgestützten, der handlungsgestützten, der referenzwertbezogenen und der informationsgestützten Manipulation. Neben den Tatbestandmerkmalen der Marktmanipulation enthält Art 12 Abs 2 MAR zudem fünf Regelbeispiele, die zwingend als Marktmani...