Leukauf/Steininger

StGB | Strafgesetzbuch

Kommentar | Strafgesetzbuch (vormals Leukauf/Steininger)

4. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-0898-3

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Leukauf/Steininger - StGB | Strafgesetzbuch

§ 109 Hausfriedensbruch

Alexander Tipold

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
1
II.
Einfacher Hausfriedensbruch (Abs 1)
A.
Tatobjekt
36
B.
Äußere Tatseite
7
1.
Begehungsmittel
8
a)
Gewalt
9
b)
Drohung mit Gewalt
1012
2.
Erzwingen des Eintritts
13, 14
C.
Innere Tatseite
D.
Rechtfertigung
III.
Schwerer Hausfriedensbruch (Abs 3)
A.
Tatobjekt
1823
B.
Äußere Tatseite
2428
C.
Innere Tatseite
D.
Tatbestandsausschluss, Rechtfertigung
IV.
Strafe
V.
Verfolgungsvoraussetzung nach Abs 2
VI.
Abgrenzung bzw Konkurrenz
3337

I. Allgemeines

1

§ 109 unterscheidet zwei verschiedene Deliktsfälle, uzw den einfachen Hausfriedensbruch (Abs 1) und den schweren Hausfriedensbruch (Abs 3). Im ersten Fall liegt ein Ermächtigungsdelikt vor, im zweiten Fall hingegen ein reines Offizialdelikt.

II. Einfacher Hausfriedensbruch (Abs 1)

A. Tatobjekt

3

Geschützt ist das Hausrecht im engeren Sinn, worunter das Recht an der eigenen Wohnstätte als dem Ort, an dem sich die Intimsph...

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