StGB | Strafgesetzbuch
4. Aufl. 2017
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§ 105 Nötigung
Schrifttum
Auer, Nötigung durch Zufahren auf Fußgänger, die eine „Parklücke“ freihalten? JBl 1997, 357; Birklbauer, Die Strafbarkeit von arbeitsrechtlichen Konflikten, RdA 2000, 228; Burgstaller, Der Ladendiebstahl und seine private Bekämpfung im österreichischen Strafrecht (1981); Hochmayr/Schmoller; Die Definition der Gewalt im Strafrecht, ÖJZ 2003, 628; Jahoda, Streik: Menschenrecht oder Wirtschaftsverbrechen? AnwBl 1976, 383; Rittler, Erpressung oder statthafte Einflußnahme auf fremden Willen, RZ 1957, 139; Schima, Erpressung und Nötigung (1973); Sautner, Die Gewalt bei der Nötigung (§ 105 StGB), JBl 2001, 361; Sautner, Die Gewalt bei der Nötigung (§ 105 StGB) (2002); Schwaighofer, Gefährliche Drohung oder Warnung – Zur Strafbarkeit des Vortäuschens einer Gefahr, JSt 2005, 86; Seiler, Die Gewalt als Mittel zur Nötigung, Pallin-FS (1989), 381; Stigelbauer, Nötigung und Erpressung im neuen Strafrecht, NStR II, 81 = ÖJZ 1974, 645; Tschulik, Besondere Rechtfertigungs-, Entschuldigungs-, Strafausschließungs- und Strafaufhebungsgründe, NStR 11, 135; Wach, Die Beschaffenheit der „Drittbeziehung“ bei Nötigung (§ 105 StGB) und Raub (§ 142 StGB), ÖJZ 1987, 715.
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I. | Allgemeines | |||
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