StGB | Strafgesetzbuch
4. Aufl. 2017
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§ 79 Tötung eines Kindes bei der Geburt
Schrifttum
S bei § 75.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Allgemeines | |
II. | Tatsubjekt | |
III. | Tatobjekt | |
IV. | Äußere Tatseite | |
V. | Innere Tatseite | |
VI. | Abgrenzung | |
VII. | Strafe | |
VIII. | Konkurrenz |
I. Allgemeines
1
Das Delikt ist ebenfalls ein privilegierter Fall der vorsätzlichen Tötung. Die Privilegierung gegenüber dem Mord (§ 75) ist darin begründet, dass sich die Mutter unter der Einwirkung des Geburtsaktes in einem physischen und psychischen Ausnahmezustand befindet und deshalb vermindert zurechnungsfähig ist (vgl idS schon KH 2378 zu § 139 StG; vgl auch SSt 49/3; EvBl 1981/14 = SSt 53/59; Moos, WK2 § 79 Rz 6). Für die Phase der Geburt selbst wird diese verminderte Schuld unwiderleglich vermutet, während sie für die Zeit unmittelbar nach der Geburt im Einzelfall nachgewiesen sein muss, damit § 79 (und nicht § 75) anzuwenden ist.
II. Tatsubjekt
2
Subjekt kann jede (ihr Kind tötende) Mutter sein (Sonderdelikt).
III. Tatobjekt
3
Objekt ist das Kind, dessen Geburt den physischen und psychischen Ausnahmezustand der Mutter begründet. Ob es sich um ein lebensfähiges oder nicht lebensfähiges Kind handelt, ist irrelevant; entscheidend ist allein, dass das Kind lebend geboren wurde un...