StGB | Strafgesetzbuch
4. Aufl. 2017
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§ 71 Schädliche Neigung
Schrifttum
Loebenstein, Das neue Strafgesetzbuch nach fünf Jahren, ÖJZ 1980, 1; Moos, Die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Strafschärfung bei Rückfall nach § 39 StGB, Probleme VII, 1; Moos, Die authentische Interpretation der Strafschärfung beim Rückfall nach § 39 StGB und der Schuldbegriff, ÖJZ 1980, 113, 143, 169; Rainer, Die Begriffe „öffentliche Begehung“, „gewerbsmäßige Begehung“, „schädliche Neigung“ und „Strafverschärfung bei Rückfall“ im StGB, LJZ 1988, 138.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Allgemeines | |
II. | „Gegen dasselbe Rechtsgut gerichtet“ | |
III. | Gleichartige verwerfliche Beweggründe, gleicher Charaktermangel |
I. Allgemeines
1
Strafbare Handlungen beruhen dann auf der gleichen schädlichen Neigung, wenn sie
gegen dasselbe Rechtsgut gerichtet sind oder
auf gleichartige verwerfliche Beweggründe oder
auf den gleichen Charaktermangel zurückzuführen sind.
Dabei begründet jedes dieser Kriterien für sich allein, somit unabhängig von den anderen (vgl EvBl 1983/111), die gleiche schädliche Neigung. Sind die Straftaten somit gegen dasselbe Rechtsgut gerichtet, bedarf es keiner weiteren Prüfung, ob sie auch auf gleichartigen verwerflichen Beweggründen oder auf dem gleichen Charaktermangel beruhen (abw SSt 3...