Leukauf/Steininger

StGB | Strafgesetzbuch

Kommentar | Strafgesetzbuch (vormals Leukauf/Steininger)

4. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-0898-3

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Leukauf/Steininger - StGB | Strafgesetzbuch

§ 39a Änderung der Strafdrohung bei strafbaren Handlungen gegen unmündige Personen

Alexander Tipold

1

Der Gesetzgeber vermeint, zum erhöhten Schutz Unmündiger (wer das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat – § 1 Z 1 JGG) die Strafuntergrenzen anheben zu müssen, und folgt damit dem Gedanken, dass die Höhe der Strafdrohung – und hier der Untergrenze – maßgebende Bedeutung für die Entscheidung des Täters zur Tatbegehung hat (vgl die Zweifel bei Meyer, Kriminologie3 § 9 Rz 90 mwN; Grafl, JAP 2006/2007, 199; Grafl/Gratz/Höpfel/Hovorka/Pilgram/Schroll/Soyer, Kriminalpolitische Initiative: Mehr Sicherheit durch weniger Haft! JRP 2011, 136 f; kritisch Flora, WK2 § 39a Rz 2 ff).

2

§ 39a ändert den Strafsatz (Flora, WK2 § 39a Rz 15; Sagmeister, SbgK § 39a Rz 2).

3

Der Täter selbst muss volljährig sein, dh, das 18. Lebensalter vollendet haben. Das Opfer muss unmündig sein.

4

Es muss sich um eine Vorsatztat handeln. Die Tat muss unter Anwendung von Gewalt oder gefährlicher Droh...

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